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Schwachstellen, Risiken und Probleme im Gesundheits-System und Chancen zu deren Beseitigung!

Teil 1: Das Sub-System „GKV-Vergütung“ mit seiner einseitigen Ausrichtung nur auf Kostenbegrenzung!

Die folgenden Schwachstellen – insbesondere bei der Vergütung ärztlicher Leistungen im GKV-Sektor – haben mittlerweile zu gravierenden Problemen geführt, die unsere – im internationalen Vergleich – noch gute medizinische Versorgung spürbar einschränken und zunehmend gefährden.

Damit Sie Zeit sparen und nicht soviel Text lesen müssen, der vielleicht noch schwer verständlich ist, habe ich in diesem BLOG-Beitrag einmal eine andere Kommunkations-Technik gewählt: Im E-Mail-Text beschränke ich mich auf Überschriften, Thesen und Grundsatz-Empfehlungen. Diese begründe und erläutere ich den Lesern in einer Sprachnachricht (Audio). Zu dieser gelangen Sie ganz einfach über den Link unten am Ende des Textes.
Sie können die Sprachnachricht (16 Min.) auch gleich hier anhören.

„Wenn die Begriffe nicht stimmen, gelingen die Werke nicht!“ Laotse – chines. Philosoph

Dieser Schwachpunkt zieht sich wie ein roter Faden durch meine Ausführungen. Neben unklaren Begriffen sind es vor allem auch logische Zusammenhänge, z..B. über Ursache und Wirkung oder grundsätzliche wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten, die ignoriert oder nicht richtig verstanden werden (wollen)!

Wirtschaftlichkeit wird im Gesundheitswesen allgemein und speziell im GKV-Sektor einseitig definiert sowie unvollständig und letztlich „falsch“ interpretiert. Das Streben nach Wirtschaftlichkeit ist dort ausschließlich am ökonomischen Minimal (Spar-) Prinzip ausgerichtet.

Außerdem ist Wirtschaftlichkeit keine absolute Größe, sondern eine Relation aus Leistungen und Kosten, die folglich nicht minimiert oder maximiert, sondern nur optimiert werden kann.

Damit verbunden ist eine verkehrte Darstellung und Berücksichtigung von Ursache und Wirkung:
Leistungen sind die unabhängige, originäre Größe – Kosten sind die abhängige, derivative Größe!
Die Quantität und Qualität der Leistungen bestimmt die Art und Höhe der Kosten!
Daraus folgt, dass Kostenbegrenzung als alleiniges Steuerungsinstrument, ohne Einbeziehung der Leistungen, auf Dauer nicht funktionieren kann!
Mehr dazu in der Sprachnachricht.

Auch aus juristischer Sicht sind diese u.a. Schwachstellen offensichtlich:

Rechtliche Rahmen-Bedingungen und Verträge sind unklar, lückenhaft, unvollständig – immer mehr zu Lasten Dritter, der Leistungserbringer.

Der totale Widerspruch zwischen quasi unbegrenztem Leistungsversprechen der Kostenträger und auch der Politik vs. knallharter Kosten-Deckelung als Primärziel des EBM. Der sog. Kollektiv-Vertrag und seine Folgen – seit dem ersten EBM 1987 – haben mehr und mehr zu einer Risiko-Verlagerung von den Gesetzlichen Krankenkassen hin zu deren Kollektiv-Vertrags-Partnern, den niedergelassenen Ärzten geführt.

Die GKV‘n verstehen sich immer weniger als Versicherer gegen das Risiko „Krankheit“, das für sie – branchenüblich – ein wirtschaftliches Risiko ist. Die Leistungserbringerseite, allen voran die KBV, hat es zugelassen, dass sich die Krankenkassen durch Zahlung einer Kopfpauschale sozusagen vom Risiko freikaufen können.

Inkompatible Regelungen im Zivilrecht auf der einen und im Sozialrecht auf der andern Seite bleiben (absichtlich?) verschleiert und werden nicht aufgeklärt.

Der Wandel in Politik und Gesellschaft ist einseitig ideologisch bestimmt.

Eliten-feindliche und wirtschafts-kritische Haltungen, Neid-Kultur mit Verteufelung von Ertrag und Gewinn sind bei uns in Deutschland besonders ausgeprägt. Diese fatalen Entwicklungen schrecken junge Ärzte u.a. hoch Qualifizierte ab. Viele gehen ins Ausland oder bevorzugen eine unselbständige Tätigkeit.

Ein gravierendes Problem ist auch für das geänderte Anspuchs-Verhalten von Patienten, das durch Vollkasko- und Flatrate-Mentalität geprägt ist. Immer mehr nehmen – „mit dem größten Recht“ – die GKV-Solidargemeinschaft höchst unsolidarisch in Anspruch.

Die Gesundheits-Ökonomie wird immer noch stark von der Makroökonomie/Volkswirtschaftslehre dominiert!

Vorherrschend ist dort der klassische Top-down-Ansatz, bei dem Durchschnittswerte errechnet werden, die eher als virtuell zu bezeichnen sind, weil es z.B. die so ermittelte durchschnittliche Arztpraxis real nicht gibt.
Auch die rein statistische Gesundheits-Versorgungsforschung, nach der z.B. die Verteilung der Arztsitze durch die KV’n geplant wird, spiegelt die aktuelle Nachfrage nach Gesundheitsleistungen nicht immer real wider!

Arztpraxen, Krankenhäuser und deren Abteilungen/Fach-Kliniken sind aber mikroökonomische Einheiten, die mit betriebswirtschaftlichen Methoden zu planen, zu steuern und zu überwachen sind. Dementsprechend ist auch für die Analyse und Planung eines Vergütungsystems unser mikroökonomischer bottom up-Ansatz das Mittel der Wahl.

Diese andere Methodik und Vorgehensweise habe ich als einer der ersten im ambulant-niedergelassenen Sektor eingeführt.
Neben Einzelaufträgen von Arztpraxen hat sich diese Methode in über 10 bundesweiten (Henker-) Studien für KV’n, Ärztliche Berufsverbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaften gut bewährt. Den ärztl. Teilnehmern/-innen wurden dabei – als Nebeneffekt – ökonomische Basiskenntnisse vermittelt, die existentiell wichtig sind.
Beispiele im Audio.

Motivation, Psychologie und deren Einbindung in die moderne, interdisziplinäre und internationale „Verhaltenswissenschaftliche Betriebswirtschafts- und Managementlehre“ werden bei der Gesundheits-System-Analyse und -Gestaltung noch viel zu wenig beachtet!

Zu deren Teildisziplinen gehört auch die sog. Anreiz-Beitrags-Theorie, die zur Lösung der hier behandelten Thematik besonders gut geeignet ist. Näheres im Audio.

Zum Schluss nun auch noch die gute Nachricht:

Es gibt einen konkreten, umfassenden Lösungsvorschlag, der geeignet ist, den Großteil der o. g. Schwachstellen zu beseitigen und eine nachhaltige System-Verbesserung zu erreichen. Diese neue und in mehrfacher Hinsicht andere Vergütungs-Konzeption heißt

„Qualitäts-, Leistungs- und Kosten-orientierte Vergütung ärztlicher u. a. medizinischer Leistungen – HC-QLK-VM“.

Deren Vorgänger-Versionen haben sich in der praktischen Anwendung für Ärzliche Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen schon gut bewährt.

Diese mehrstufige Neu-Konzeption wurde wesentlich weiter entwickelt und deutlich verbessert: Damit wird nun – nach unserem 6xA-Prinzip – eine angemessene, auskömmliche, aufwandsgerechte – vorallem anreiz-orientierte und ausgewogene Vergütung, ohne Auswüchse nach oben und unten möglich!
Weitere Vorteile und strategische Nutzenaspekte im Audio.

Wenn Sie nun mehr zu den o. g. Schwachstellen und deren Beseitigung hören wollen, dann klicken Sie bitte auf folgenden Link

https://www.i-talk24.net/message?id=c30c115e2b7099

und hören Sie sich meine Sprachnachricht (16 Min.) – gerne auch mehrmals – an.

Sie benötigen dazu natürlich ein Endgerät mit Lautsprecher und Internet-Anschluss.
Kosten oder Risiken in punkto Datenschutz und -sicherheit, Viren, Trojaner etc. sind damit nicht verbunden. Sie können im Audio auch direkt antworten – per Sprache oder Text – selbstverständlich auch auf herkömmlichen Wegen, per Tel. oder E-Mail.

Sollte Ihnen diese Kommunikationsform „Audio“ nicht zusagen, können Sie auch eine Detailversion zu diesem BLOG-Beitrag per Text im PDF-Format anfordern.

Sie wollen mehr erfahren z.B. wie Sie diese Herausforderungen angehen und umsetzen können, dann klicken Sie – unverbindlich – hier.
Auf der dann erscheinenden Seite erhalten Sie Vorschläge/Optionen zum weiteren Vorgehen und können uns gerne Ihre Fragen und Wünsche mitteilen.

Mehr zu dieser ganzen Thematik erfahren Sie in meinen weiteren BLOG-Beiträgen für die Zielgruppe „Gesundheits-System-Verantwortliche„.

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