Totgesagte leben länger… – auch Freiberufliche Arztpraxen…
… wenn die positiven Anreize für deren Inhaber nicht stetig weiter reduziert, … sondern wieder gesteigert werden – zum Nutzen Aller!
Angriffe auf die Freiberuflichkeit generell und die freiberufliche ärztliche Berufsausübung speziell nehmen zu – von mehreren Seiten, vorallem auch von der EU.Im Krankenhaussektor sind es meist wirtschaftliche Zwänge, die – ausgehend von den Trägern und Verwaltungen – die ärztliche Diagnose- und Therapiefreiheit eingrenzen.
Im ambulant-niedergelassenen Sektor kommt als weitere Komponente die unternehmerische Freiheit hinzu, die immer mehr beschnitten wird.
Deren Kehrseite ist die wirtschaftliche Verantwortung der Eigentümer, die permanent verpflichtet sind, stets eine ausreichende Rentabilität und Liquidität der Arztpraxis zu sichern.
Was das heißt, wissen die wenigsten „Nicht-Selbständigen“!
Diese betriebswirtschaftliche „Binsenweisheit“, die sich auch im Risikomangement und Insolvenzrecht widerspiegelt, wird von der Politik, den Medien und mittlerweile weiten Teilen der Bevölkerung ignoriert und verdrängt – nach dem Motto „dass nicht sein kann, was nicht sein darf“.
Dies geht einher mit einer wachsenden Wirtschafts- und Unternehmer-Feindlichkeit mit Verteufelung von Umsatz und Gewinn.
Das bedeutet aber nichts anderes, als „Sägen an dem Ast, auf dem man höchst komfortabel sitzt“
Dazu braucht man sich nur die gängigen Talkshows im Fernsehen anschauen, bei denen selbst die Moderatoren zeigen,
dass sie grundlegende wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten nicht verstehen (wollen).
Bei diesen ökonomischen Grundregeln verhält es sich aber ähnlich wie bei den Naturgesetzen:
Wer diese dauerhaft ignoriert bzw. gegen diese verstößt, löst unweigerlich negative Konsequenzen aus, die – meist andere – zu tragen haben!
Aktuelles Beispiel ist der „Ärzte-Mangel – speziell auf dem Land“ der sich zu einem Mega-Problem entwickelt hat.
Mit Erkenntnissen aus der verhaltens-wissenschaftlichen Betriebswirtschafts- und Management-Lehre und dort speziell aus der Informations-, Entscheidungs-, Motivations- sowie Anreiz-/Beitrags-Theorie (diese waren Gegenstand meiner Dipl. Arbeit, Uni Mannheim) läßt sich dieses Problem kurz so analysieren:
Mit das stärkste Motiv für eine selbstständige Tätigkeit ist die Entscheidungs-, Handlungs- und Gestaltungs-Freiheit sowie ein hohes Mass an
Unabhängigkeit, z.B. von Chefs/Vorgesetzten u. dgl.
Die Verhaltensbiologen sprechen vom sog. „Flow-Erlebnis“, das z.B. einen Menschen dazu antreibt,
einen 8000-er zu besteigen oder als niedergelassener Landarzt – nicht 20, sondern 60 und mehr Stunden in der Praxis und mit Hausbesuchen für seine Patienten da zu sein.
Mein langjähriger Hausarzt war ein solcher Fall – allerdings mit tragischem Ausgang:
Als er von einem Hausbesuch nachts um 24:00 Uhr zurückkam, wurde er zum nächsten gerufen – und verstarb auf dem Weg dahin an einem Herzinfarkt.
Gerade diese überlegene Motivation des selbstständigen Freiberuflers bewirkt dessen Stärke in punkto
medizinischer und wirtschaftlicher Wertschöpfung sowie Effizienz und Produktivität.
In der Summe führt dies zu einer besonderen Stärke unseres Gesundheitssystems in Form der ambulant-niedergelassenen haus-und fachärztlichen Versorgung, um die uns viele anderen Länder beneiden.
Diese Stärke gilt es, zu erhalten und mit zeitgemäßen Ergänzungen auszubauen, anstatt „das Kind mit dem Bade auszuschütten“ und die freiberufliche Arztpraxis vorschnell als Auslaufmodell zu deklarieren.
Ein ebenfalls starkes Motiv ist der monetäre Anreiz, zum Einen, als ärztlicher Freiberufler mit hoher Qualifikation und langer, schwerer Ausbildung deutlich mehr zu verdienen als der Durchschnittsbürger und zum Anderen, über die Zusatzrolle als freiberuflicher Selbständiger auch das damit verbundene unternehmerische Risiko in Form einer angemessenen Risikoprämie (=Gewinn) zusätzlich vergütet zu bekommen.
Diese beide Anreizkomponenten sind berechtigt, legitim und letztlich Voraussetzung für eine überduchschnittliche Leistungs-Bereitschaft und -Fähigkeit.
Gewinn ist also nichts schlechtes, sondern ein zwingendes Muss für jede Einrichtung, die zu Erwerbszwecken betrieben wird. Deren Inhaber/innen einschließlich Familien leben vom Gewinn, der außerdem auch den (Unternehmens-) Wert einer Praxis bestimmt (Ertragswertverfahren). Der ebenfalls starke Anreiz, aus dem späterem Verkauf der Praxis die eigene Altersversorgung auszubauen ist mittlerweile auch weggefallen.
Das einzige, worüber man diskutieren kann, ist die Höhe des Gewinns – in Relation zum Umsatz (=Umsatzrentabilität).
Die wahre, ungeschminkte Information dazu liefert das betriebswirtschaftliche Ergebnis, nicht der in der Praxis-Buchhaltung und Einnahmen-/Überschussrechnung (EÜR) ermittelte Gewinn Diese steuerlichen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit liegen i.d.R. beim 3- oder Mehrfachen des Ersteren und vermitteln kein realistisches Bild über die wirkliche Ertragskraft einer Praxis.
Wenn nun wieder neue Gesetze auf den Weg gebracht werden, wie z.B. das TSVG, das zusätzliche Pfichten und Zwänge statt Erleichterungen und Verbesserungen bringt und dessen Nutzen zudem noch nicht erwiesen ist, so
– passt dies nicht zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
– mißachtet auch die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruhenden Selbstverwaltung.
Wo immer neue Arbeitsbelastunge mit zusätzlichen, meist nicht-ärztlichen Leistungen und damit Opportunitäts-Kosten entstehen, verschlechtert sich zweifellos die Anreiz-/Beitrags-Bilanz jedes vorhandenen System-Teilnehmers. Jeder potentielle Interessent wird durch ein solches Mehr an Bürokratie und Reglementierung abgeschreckt.
Das gleiche gilt für zusätzlichen Aufwendungen und Pflichten z.B. aus dem Bürokratie-Monster „Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)“, die sicher kein Anreiz sondern eher Abschreckung sind. Die dadurch verursachten Zeit- und Sach-Aufwendungen waren und sind erheblich, schlagen sich als zusätzliche Kosten nieder, vermindern den Gewinn und die Anreize, zu denen auch die Lust am ärztlichen Tun gehört.
Letztlich ist das GKV-Honorarsystem mit seiner einseitigen Fokussierung auf das ökonomische Minimal-(Spar-) Prinzip alles andere als anreiz-fördernd.
Kostenbegrenzung durch die Krankenkassen führt zwangsläufig zu Leistungs-, Umsatz- und Gewinn-Begrenzung bei Ärzten u.a. Leistungserbringern“.
Dieses EBM-System, wie auch andere Vergütungs-Systeme im Gesundheitswesen (GOÄ, DRG) gehören deshalb auf den Prüfstand und harren einer nachhaltigen Veränderung und Optimierung.
Mein „Qualitäts-, Leistungs- und Kosten-orientiertes Vergütungsmodell für ärztliche u. a. medizinische Leistungen –
HC-QLK-VM„ (Bitte link folgen)
dessen Vorgänger-Versionen auch als Henker-Honorar-Modell bezeichnet wurden, ist ein grundlegend anders gestalteter Konzeptions-Vorschlag.
Dieser ist geeignet, die Schwächen der vorgenannten Gebührenordnungen zu beseitigen und neue, positive Anreize für eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit zu schaffen.
Dies ist nicht als Gegensatz zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ) u. a. neuen Betriebsformen – auch mit angestellten Ärzten/Ärztinnen – zu verstehen, sondern als Kombination und Koexistenz.
Den heute etwa 4000 MVZ steht mindestens die 25-fache Zahl an freiberuflichen Einzel- und Gruppen-Praxen gegenüber.
Deren überwiegende Mehrzahl funktioniert medizinisch und wirtschaftlich gut – im Gegensatz zu so manchem MVZ! Warum wohl?
Die überlegenen Antriebskräfte (siehe oben Flow-Erlebnis) der selbständigen Ärzte werden weiterhin dringend benötigt, damit der Ärzte-Mangel nicht noch größer wird.
Dies gelingt aber viel besser mit neuen, positiven Anreizen als mit fortgesetzten, negativen Sanktionen.
Mehr zu diesem Thema siehe
MVZ ein Erfolgsmodell? – Viele wohl eher nicht! Die freiberufliche Arztpraxis dagegen immer noch!
sowie weitere BLOG-Beitrage auf unserer Homepage zum Gesundheitswesen.