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Vergütungssysteme und -probleme im deutschen Gesundheitswesen
– zu Beginn des neuen Jahrzehnts – Teil 1

Was haben wir – gestern und heute? Einen alt bekannten
Makro-Ökonomischer Top down-Ansatz!

1. Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungs-System (KOMV)

Gestartet als typisches Kompromiss-Projekt der großen Koalition, hat diese viel-köpfige Kommission nun – nach rund einem Jahr – einen Bericht mit über 260 Seiten Text abgeliefert. Dieser soll hier nicht näher analysiert und kommentiert werden. Damit sind derzeit genug Andere beschäftigt.

Auf folgende Fragen will ich mich hier beschränken:
Was und wieviel ist daran wirklich modern, im Sinne von neu, anders oder gar innovativ?
Welche konkreten Lösungsvorschläge enthält der Bericht zum derzeit gravierendsten Problem
„Ärztemangel generell – mit immer längeren Wartezeiten – und speziell auf dem Land, wo mehr und mehr Unterversorgung droht“? .

Die Vergütung ist zwar nicht das einzige, aber immer noch ein entscheidendes Motiv für die hauptamtliche Tätigkeit, d.h., wenn man als Arzt/Ärztin davon leben muss. Ein zukunftstaugliches Vergütungssystem muss folglich diesen Anreiz wieder stärken – im Gegensatz zum gegenwärtigen (GKV-)System. Näheres zu einer solchen anreiz-orientierten Vergütung siehe Teil 2 dieser BLOG-Reihe.

2. Neuer EBM ab 1. April 2020

Höhere Bewertung der sprechenden Medizin und dafür Abwertung der technischen Leistungen. Diese Änderung ist berechtigt und geht grundsätzlich in die richtige Richtung! Qualifizierte, personen-gebundene Dienstleistungen werden immer teurer, mechanisier- oder gar automatisierbare Leistungen werden durch den sog. Fixkosten-Degressions-Effekt immer billiger.
Das ist allerdings nicht neu. Das hatten wir schon mehrfach. Bei einer früheren EBM-Reform kam es auch zu Fehlanreizen in die andere Richtung („Quassel-Ziffer“).
Wer die wirklichen Gewinner und Verlierer sein werden, wird sich erst noch zeigen.
Wegen der grundsätzlichen Vorgabe „aufkommensneutral“ und deren starken Bremswirkung, hält sich die Begeisterung für diese kleine EBM-Reform bislang in Grenzen.

3. Neue GOÄ – wann und wie?

Von einem Abschluss dieses schon Jahre andauernden Novellierungs-Prozesses kann wohl noch keine Rede sein. Die KOMV hat immerhin klargestellt, dass es trotz einer „partiellen Vereinheitlichung“ weiterhin 2 Gebührenordnugen für GKV und PKV geben soll.
So gibt es bei Privatleistungen erst mal weiterhin 2 Interessengruppen:
Die einen warten dringend darauf, dass dieses Gesetzesvorhaben endlich abgeschlossen wird.
Den anderen ist eine weitere Verzögerung garnicht so unrecht! Warum wohl?

4. DRG – im stationären Krankenhaus-Sektor

Dieses fall-bezogene Vergütungs-System wird zunehmend heftig kritisiert, weil es auch viele Fehlanreize produziert.
Während man sich beim EBM von der mengenbezogenen Vergütung mehr und mehr verabschiedet hat, ging man im Krankenhaus den umgekehrten Weg und setzte einseitig auf Mengenbezug. Ob Fall, als Art Komplexleistung oder Einzelleistung, die bei der GOÄ noch vorherrscht, ist dabei unerheblich. Die Tendenz zur – auch monetär indizierten – Mengenausweitung ist immer gegeben.

Die Lösung bei allen 3 Gebührenordnungen kann deshalb nur heißen:
Ein ausgewogener Kompromiss aus beiden Gegensätzen. Dies ist nichts anderes als eine klassisch-dialektische Aufgabenstellung, die mit klarem Menschenverstand zu lösen ist..
Gerade die Kombination der Vorteile beider gegensätzlichen Vergütungsarten, bei gleichzeitiger Vermeidung der Nachteile, ist ein Kernelement meines mikroökonomischen Ansatzes, der in Teil 2 (Link drauf) beschrieben ist.
Dieser Ansatz ist deshalb auch als gemeinsame Basis für EBM, GOÄ und DRG geeignet und beschränkt sich nicht nur auf die ambulante Versorgung, wie das KOMV-Konzept. Was dort als „partielle Harmonisierung“ bezeichnet wird, habe ich schon am 11,01,2018 in meinem BLOG-Beitrag
Einheitliche Gebührenordnung im Gesundheitswesen – ja und nein?“ beschrieben und den stationären Sektor (DRG) miteinbezogen.

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