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Vergütungssysteme und -probleme im deutschen Gesundheitswesen
– zu Beginn des neuen Jahrzehnts – Teil 2

Was brauchen wir in Zukunft?
Einen Mikro-Ökonomischen Bottom up-Ansatz

Was wir noch nicht haben, aber längst haben könnten, ist ein anderes, zukunftsgerechtes Vergütungs-System – als notwendige Ergänzung zum makro-ökonomischen Ansatz (si. Teil 1 dieser BLOG-Reihe).
Ein solches wurde von mir in den letzten Jahren entwickelt und heißt

„Qualitäts-, Leistungs- und Kosten-orientierte Vergütung ärztlicher u.a. mediz. Leistungen – HC-QLK-VM.

Eine Vorversion wurde – in Fachkreisen – auch Henker-Honorar-Modell genannt.
Dieses kann viele Probleme der heutigen Gebührenordnungen lösen bzw. zunächst deutlich abmildern und in Zukunft vorbeugend vermeiden.

Wichtige Kernelemente meines Modells:

1. Ziel-gerichteter, strategischer Ansatz in Richtung „Mehr Effektivität im Gesundheits- und Vergütungs-System“

Hier geht es zuerst um die strategische Frage „Tun wir die richtigen Dinge?“
In mehreren Bereichen unseres Gesundheitssystems ist diese Frage sehr berechtigt!
Je klarer diese beantwortet wird, desto einfacher ist dann der Weg bei der Effizienz-Verbesserung,
d.h. bei der operativ-taktischen Frage „Tun wir die Dinge richtig?“

Am wichtigsten für den Erfolg jeder neuen Systementwicklung ist Zielklarheit und Zielkonvergenz bei den Beteiligten. Zieldivergenzen, die nicht erkannt, thematisiert und ausgeräumt worden sind, haben schon so manches (Kooperations-) Projekt zum Scheitern gebracht.

Die vorrangige Strategie, mit motivierenden Botschaften zur schnellen Zielerreichung, muss auf das aktuell größte Problem ausgerichtet werden: – Ärztemangel – generell, mit immer längeren Wartezeiten und speziell im ländlichen Raum, wo mehr und mehr Unterversorgung droht!

Hier muss die veränderte Motivationslage der heutigen und kommenden Generation an jungen Ärzten/Ärztinnen berücksichtigt werden.
Die klassisch-bewährten Antriebe für gute ärztliche Leistungen sind dabei aber nicht zu vergessen oder gar zu ignorieren.
Dies gilt auch für die Beseitigung des Pflege-Notstands und für den sonstigen Fachkräfte-Mangel in medizinischen Einrichtungen.

Die internationale, interdisziplinäre, verhaltens-wissenschaftliche Betriebswirtschafts- und Managementlehre stellt hierfür geeignete Methoden bereit, wie z.B. – Systemtheorie und Wirtschaftskybernetik, Informations- und Entscheidungstheorie und hier speziell die Anreiz-/Beitragstheorie.

2. Mikro-Ökonomischer Bottom up-Ansatz im engeren Sinne

Auf Basis realer, empirisch ermittelter IST-Daten aus Arztpraxen, Krankenhäusern, MVZ u. a. medizinischen Einrichtungen werden die Leistungen und Kosten mit professionellen betriebswirtschaftlichen Methoden und modernen Software-Tools ermittelt, analysiert und kalkuliert.
Hierbei muss der wissenschafts-theoretische Grundsatz „deskriptiv vor normativ“ beachtet und eingehalten werden.

Diese wertneutrale und ideologiefreie Datenbasis für Leistungen und Kosten aller Bereiche des Gesundheitssystems ist Ausgangspunkt für die dann erst folgende, normative Honorarkalkulation.

Dort werden dann Besonderheiten und Unterschiede der Leistungen berücksichtigt, z.B. nach
– medizinischen Fachgebieten, Aufträgen, Fällen, Scheinen, Aufwandsrelation und Schweregrad,
– Sektoren (ambulant, stationär, Reha usw.), Gebührenordnungen (EBM, GOÄ, DRG),
– Quantitäten und Qualitäten – nicht nur medizinische, sondern auch Organisations- und Service-Qualität.

Hierfür bietet die klassische Betriebswirtschaftslehre verschiedene Kalkulationsmethoden an, die auch kombiniert eingesetzt werden können. In die Preis-/Honorarkalkulation – nicht in der Kostenkalkulation – können auch gezielte Steuerungselemente eingebaut werden. Diese sollten sich an dem ausrichten, was qualitativ und wirtschaftlich sinnvoll und politisch mehrheitlich auch gewollt ist. Extrempositionen haben dort nichts verloren.

3. Vorgehenskonzept nach einem bewährten Phasenmodell

Die Methoden der System-Analyse und -Planung bzw. der sog. Strukturierten Systementwicklung unterliegen auch einem Wandel. Sie haben sich in punkto Schnelligkeit bei der Zielerreichung und flexible Anpassung an neue, geänderte Anforderungen zum Positiven hin verändert.

In anderen großen Wirtschaftszweigen wurden und werden diese mit Erfolg angewendet und haben dort z.T. epochale strukturelle Veränderungen zum Besseren gebracht.
In der Gesundheitswirtschaft, als dem heute schon größten volkswirtschaftlichen Teilsektor mit seiner – auch hohen ethischen Bedeutung – gibt es hier noch Nachholbedarf.

Für die weiteren Schritte zur Realisierung meines QLK-Vergütungsmodells steht ein ausgereiftes und schon mehrfach erprobtes Vorgehens/-Phasenmodell bereit. Dieses hat seine Bewährungsprobe bei Vorgängerprojekten (unsere bundesweiten Studien für Ärztliche Berufsverbände, KVen und Fachgesellschaften) schon mehrfach bestanden und wurde zwischenzeitlich weiterentwickelt und verbessert.

Der Impuls für die Entwicklung meines Doppelmodells aus Ziel- und Vorgehens-Konzeption ging und geht von den Schwachstellen der vorhandenen Honorarsysteme aus. Diese habe ich in folgendem BLOG-Beitrag beschrieben und dort mit einer persönlichen Sprachnachricht (Audio) ergänzt:

BLOG: Schwachstellen, Risiken und Probleme im Gesundheits-System und Chancen zu deren Beseitigung!

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Vergütungssysteme und -probleme im deutschen Gesundheitswesen
– zu Beginn des neuen Jahrzehnts – Teil 1

Was haben wir – gestern und heute? Einen alt bekannten
Makro-Ökonomischer Top down-Ansatz!

1. Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungs-System (KOMV)

Gestartet als typisches Kompromiss-Projekt der großen Koalition, hat diese viel-köpfige Kommission nun – nach rund einem Jahr – einen Bericht mit über 260 Seiten Text abgeliefert. Dieser soll hier nicht näher analysiert und kommentiert werden. Damit sind derzeit genug Andere beschäftigt.

Auf folgende Fragen will ich mich hier beschränken:
Was und wieviel ist daran wirklich modern, im Sinne von neu, anders oder gar innovativ?
Welche konkreten Lösungsvorschläge enthält der Bericht zum derzeit gravierendsten Problem
„Ärztemangel generell – mit immer längeren Wartezeiten – und speziell auf dem Land, wo mehr und mehr Unterversorgung droht“? .

Die Vergütung ist zwar nicht das einzige, aber immer noch ein entscheidendes Motiv für die hauptamtliche Tätigkeit, d.h., wenn man als Arzt/Ärztin davon leben muss. Ein zukunftstaugliches Vergütungssystem muss folglich diesen Anreiz wieder stärken – im Gegensatz zum gegenwärtigen (GKV-)System. Näheres zu einer solchen anreiz-orientierten Vergütung siehe Teil 2 dieser BLOG-Reihe.

2. Neuer EBM ab 1. April 2020

Höhere Bewertung der sprechenden Medizin und dafür Abwertung der technischen Leistungen. Diese Änderung ist berechtigt und geht grundsätzlich in die richtige Richtung! Qualifizierte, personen-gebundene Dienstleistungen werden immer teurer, mechanisier- oder gar automatisierbare Leistungen werden durch den sog. Fixkosten-Degressions-Effekt immer billiger.
Das ist allerdings nicht neu. Das hatten wir schon mehrfach. Bei einer früheren EBM-Reform kam es auch zu Fehlanreizen in die andere Richtung („Quassel-Ziffer“).
Wer die wirklichen Gewinner und Verlierer sein werden, wird sich erst noch zeigen.
Wegen der grundsätzlichen Vorgabe „aufkommensneutral“ und deren starken Bremswirkung, hält sich die Begeisterung für diese kleine EBM-Reform bislang in Grenzen.

3. Neue GOÄ – wann und wie?

Von einem Abschluss dieses schon Jahre andauernden Novellierungs-Prozesses kann wohl noch keine Rede sein. Die KOMV hat immerhin klargestellt, dass es trotz einer „partiellen Vereinheitlichung“ weiterhin 2 Gebührenordnugen für GKV und PKV geben soll.
So gibt es bei Privatleistungen erst mal weiterhin 2 Interessengruppen:
Die einen warten dringend darauf, dass dieses Gesetzesvorhaben endlich abgeschlossen wird.
Den anderen ist eine weitere Verzögerung garnicht so unrecht! Warum wohl?

4. DRG – im stationären Krankenhaus-Sektor

Dieses fall-bezogene Vergütungs-System wird zunehmend heftig kritisiert, weil es auch viele Fehlanreize produziert.
Während man sich beim EBM von der mengenbezogenen Vergütung mehr und mehr verabschiedet hat, ging man im Krankenhaus den umgekehrten Weg und setzte einseitig auf Mengenbezug. Ob Fall, als Art Komplexleistung oder Einzelleistung, die bei der GOÄ noch vorherrscht, ist dabei unerheblich. Die Tendenz zur – auch monetär indizierten – Mengenausweitung ist immer gegeben.

Die Lösung bei allen 3 Gebührenordnungen kann deshalb nur heißen:
Ein ausgewogener Kompromiss aus beiden Gegensätzen. Dies ist nichts anderes als eine klassisch-dialektische Aufgabenstellung, die mit klarem Menschenverstand zu lösen ist..
Gerade die Kombination der Vorteile beider gegensätzlichen Vergütungsarten, bei gleichzeitiger Vermeidung der Nachteile, ist ein Kernelement meines mikroökonomischen Ansatzes, der in Teil 2 (Link drauf) beschrieben ist.
Dieser Ansatz ist deshalb auch als gemeinsame Basis für EBM, GOÄ und DRG geeignet und beschränkt sich nicht nur auf die ambulante Versorgung, wie das KOMV-Konzept. Was dort als „partielle Harmonisierung“ bezeichnet wird, habe ich schon am 11,01,2018 in meinem BLOG-Beitrag
Einheitliche Gebührenordnung im Gesundheitswesen – ja und nein?“ beschrieben und den stationären Sektor (DRG) miteinbezogen.

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Schwachstellen, Risiken und Probleme im Gesundheits-System und Chancen zu deren Beseitigung!

Teil 1: Das Sub-System „GKV-Vergütung“ mit seiner einseitigen Ausrichtung nur auf Kostenbegrenzung!

Die folgenden Schwachstellen – insbesondere bei der Vergütung ärztlicher Leistungen im GKV-Sektor – haben mittlerweile zu gravierenden Problemen geführt, die unsere – im internationalen Vergleich – noch gute medizinische Versorgung spürbar einschränken und zunehmend gefährden.

Damit Sie Zeit sparen und nicht soviel Text lesen müssen, der vielleicht noch schwer verständlich ist, habe ich in diesem BLOG-Beitrag einmal eine andere Kommunkations-Technik gewählt: Im E-Mail-Text beschränke ich mich auf Überschriften, Thesen und Grundsatz-Empfehlungen. Diese begründe und erläutere ich den Lesern in einer Sprachnachricht (Audio). Zu dieser gelangen Sie ganz einfach über den Link unten am Ende des Textes.
Sie können die Sprachnachricht (16 Min.) auch gleich hier anhören.

„Wenn die Begriffe nicht stimmen, gelingen die Werke nicht!“ Laotse – chines. Philosoph

Dieser Schwachpunkt zieht sich wie ein roter Faden durch meine Ausführungen. Neben unklaren Begriffen sind es vor allem auch logische Zusammenhänge, z..B. über Ursache und Wirkung oder grundsätzliche wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten, die ignoriert oder nicht richtig verstanden werden (wollen)!

Wirtschaftlichkeit wird im Gesundheitswesen allgemein und speziell im GKV-Sektor einseitig definiert sowie unvollständig und letztlich „falsch“ interpretiert. Das Streben nach Wirtschaftlichkeit ist dort ausschließlich am ökonomischen Minimal (Spar-) Prinzip ausgerichtet.

Außerdem ist Wirtschaftlichkeit keine absolute Größe, sondern eine Relation aus Leistungen und Kosten, die folglich nicht minimiert oder maximiert, sondern nur optimiert werden kann.

Damit verbunden ist eine verkehrte Darstellung und Berücksichtigung von Ursache und Wirkung:
Leistungen sind die unabhängige, originäre Größe – Kosten sind die abhängige, derivative Größe!
Die Quantität und Qualität der Leistungen bestimmt die Art und Höhe der Kosten!
Daraus folgt, dass Kostenbegrenzung als alleiniges Steuerungsinstrument, ohne Einbeziehung der Leistungen, auf Dauer nicht funktionieren kann!
Mehr dazu in der Sprachnachricht.

Auch aus juristischer Sicht sind diese u.a. Schwachstellen offensichtlich:

Rechtliche Rahmen-Bedingungen und Verträge sind unklar, lückenhaft, unvollständig – immer mehr zu Lasten Dritter, der Leistungserbringer.

Der totale Widerspruch zwischen quasi unbegrenztem Leistungsversprechen der Kostenträger und auch der Politik vs. knallharter Kosten-Deckelung als Primärziel des EBM. Der sog. Kollektiv-Vertrag und seine Folgen – seit dem ersten EBM 1987 – haben mehr und mehr zu einer Risiko-Verlagerung von den Gesetzlichen Krankenkassen hin zu deren Kollektiv-Vertrags-Partnern, den niedergelassenen Ärzten geführt.

Die GKV‘n verstehen sich immer weniger als Versicherer gegen das Risiko „Krankheit“, das für sie – branchenüblich – ein wirtschaftliches Risiko ist. Die Leistungserbringerseite, allen voran die KBV, hat es zugelassen, dass sich die Krankenkassen durch Zahlung einer Kopfpauschale sozusagen vom Risiko freikaufen können.

Inkompatible Regelungen im Zivilrecht auf der einen und im Sozialrecht auf der andern Seite bleiben (absichtlich?) verschleiert und werden nicht aufgeklärt.

Der Wandel in Politik und Gesellschaft ist einseitig ideologisch bestimmt.

Eliten-feindliche und wirtschafts-kritische Haltungen, Neid-Kultur mit Verteufelung von Ertrag und Gewinn sind bei uns in Deutschland besonders ausgeprägt. Diese fatalen Entwicklungen schrecken junge Ärzte u.a. hoch Qualifizierte ab. Viele gehen ins Ausland oder bevorzugen eine unselbständige Tätigkeit.

Ein gravierendes Problem ist auch für das geänderte Anspuchs-Verhalten von Patienten, das durch Vollkasko- und Flatrate-Mentalität geprägt ist. Immer mehr nehmen – „mit dem größten Recht“ – die GKV-Solidargemeinschaft höchst unsolidarisch in Anspruch.

Die Gesundheits-Ökonomie wird immer noch stark von der Makroökonomie/Volkswirtschaftslehre dominiert!

Vorherrschend ist dort der klassische Top-down-Ansatz, bei dem Durchschnittswerte errechnet werden, die eher als virtuell zu bezeichnen sind, weil es z.B. die so ermittelte durchschnittliche Arztpraxis real nicht gibt.
Auch die rein statistische Gesundheits-Versorgungsforschung, nach der z.B. die Verteilung der Arztsitze durch die KV’n geplant wird, spiegelt die aktuelle Nachfrage nach Gesundheitsleistungen nicht immer real wider!

Arztpraxen, Krankenhäuser und deren Abteilungen/Fach-Kliniken sind aber mikroökonomische Einheiten, die mit betriebswirtschaftlichen Methoden zu planen, zu steuern und zu überwachen sind. Dementsprechend ist auch für die Analyse und Planung eines Vergütungsystems unser mikroökonomischer bottom up-Ansatz das Mittel der Wahl.

Diese andere Methodik und Vorgehensweise habe ich als einer der ersten im ambulant-niedergelassenen Sektor eingeführt.
Neben Einzelaufträgen von Arztpraxen hat sich diese Methode in über 10 bundesweiten (Henker-) Studien für KV’n, Ärztliche Berufsverbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaften gut bewährt. Den ärztl. Teilnehmern/-innen wurden dabei – als Nebeneffekt – ökonomische Basiskenntnisse vermittelt, die existentiell wichtig sind.
Beispiele im Audio.

Motivation, Psychologie und deren Einbindung in die moderne, interdisziplinäre und internationale „Verhaltenswissenschaftliche Betriebswirtschafts- und Managementlehre“ werden bei der Gesundheits-System-Analyse und -Gestaltung noch viel zu wenig beachtet!

Zu deren Teildisziplinen gehört auch die sog. Anreiz-Beitrags-Theorie, die zur Lösung der hier behandelten Thematik besonders gut geeignet ist. Näheres im Audio.

Zum Schluss nun auch noch die gute Nachricht:

Es gibt einen konkreten, umfassenden Lösungsvorschlag, der geeignet ist, den Großteil der o. g. Schwachstellen zu beseitigen und eine nachhaltige System-Verbesserung zu erreichen. Diese neue und in mehrfacher Hinsicht andere Vergütungs-Konzeption heißt

„Qualitäts-, Leistungs- und Kosten-orientierte Vergütung ärztlicher u. a. medizinischer Leistungen – HC-QLK-VM“.

Deren Vorgänger-Versionen haben sich in der praktischen Anwendung für Ärzliche Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen schon gut bewährt.

Diese mehrstufige Neu-Konzeption wurde wesentlich weiter entwickelt und deutlich verbessert: Damit wird nun – nach unserem 6xA-Prinzip – eine angemessene, auskömmliche, aufwandsgerechte – vorallem anreiz-orientierte und ausgewogene Vergütung, ohne Auswüchse nach oben und unten möglich!
Weitere Vorteile und strategische Nutzenaspekte im Audio.

Wenn Sie nun mehr zu den o. g. Schwachstellen und deren Beseitigung hören wollen, dann klicken Sie bitte auf folgenden Link

https://www.i-talk24.net/message?id=c30c115e2b7099

und hören Sie sich meine Sprachnachricht (16 Min.) – gerne auch mehrmals – an.

Sie benötigen dazu natürlich ein Endgerät mit Lautsprecher und Internet-Anschluss.
Kosten oder Risiken in punkto Datenschutz und -sicherheit, Viren, Trojaner etc. sind damit nicht verbunden. Sie können im Audio auch direkt antworten – per Sprache oder Text – selbstverständlich auch auf herkömmlichen Wegen, per Tel. oder E-Mail.

Sollte Ihnen diese Kommunikationsform „Audio“ nicht zusagen, können Sie auch eine Detailversion zu diesem BLOG-Beitrag per Text im PDF-Format anfordern.

Sie wollen mehr erfahren z.B. wie Sie diese Herausforderungen angehen und umsetzen können, dann klicken Sie – unverbindlich – hier.
Auf der dann erscheinenden Seite erhalten Sie Vorschläge/Optionen zum weiteren Vorgehen und können uns gerne Ihre Fragen und Wünsche mitteilen.

Mehr zu dieser ganzen Thematik erfahren Sie in meinen weiteren BLOG-Beiträgen für die Zielgruppe „Gesundheits-System-Verantwortliche„.
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Von der Ärzte-Schwemme zum Ärzte-Mangel!

Eine Entwicklung, die zum großen – vermeidbaren – Problem für unsere Gesundheitsversorgung geworden ist!

Seit Ende der 1980-iger Jahre, als das Wort „Ärzteschwemme“ noch die Runde machte, beobachte ich diese Entwicklung und deren Folgen aus verschiedenen Blickwinkeln:
Als Begleiter von Patienten und selbst als Patient und Kunde, als Berater/Coach und Gutachter/Experte in wirtschaftlichen und administrativen sowie in organisatorischen und informations-technischen Fragen des Gesundheitswesens. Meine praktische Erfahrung und Expertise habe ich in über 600 medizinischen Einrichtungen – von der Hausarzt-Praxis bis zur Uni-Klinik – gewonnen, deren Innenleben ich gesehen, gehört und gefühlt habe.

Dabei gewann ich tiefe Einblicke in die Leistungsprozesse und Kostenstrukturen der verschiedenen medizinischen Fachgebiete sowie in die Erwartungen und Verhaltensweisen von Leistungserbringern, -beziehern und -bezahlern. Aus diesem praktischen Erfahrungsschatz – gepaart mit theoretischem Wissen aus der modernen, verhaltens-wissenschaftlichen Betriebswirtschafts- und Management-Lehre sowie aus der klassisch-dialektischen Philosophie zur Problem-Lösung- und -Vermeidungs habe ich mich immer wieder auch als Ideenlieferant zur Verbesserung der Gesundheitswirtschaft betätigt.

Die von mir entwickelten Konzeptionen und Lösungsvorschläge haben mehrfach bewiesen, dass sie geeignet sind, gravierende Schwächen zu beseitigen oder spürbar abzuschwächen und entsscheidende Stärken unseres Gesundheitssystems zu erhalten und zu stärken.

Dazu später mehr in Folgebeiträgen. Hier geht es zunächst um sog. Allgemeine, stukturierte Problemlösungs-Methoden und -Techniken (generel problem solving), die in der Vergangenheit zu wenig beachtet und angewendet worden sind:

Zuerst sei hierzu Albert Einstein zweimal sinngemäß zitiert.
„Eine sorgfältige Problem-Analyse ist oft schon die halbe Problemlösung“!
Die Probleme unserer Zeit können nicht mit den Denkweisen gelöst werden, die zu diesen Problemen geführt haben.
Näheres erfahren Sie im meinem BLOG-Beitrag dazu.

Des weiteren sollten die Gesundheits-System-Verantwortlichen – wie auch aus der Medizin sattsam bekannt – nicht nur an den Symptomen herum kurieren, sondern den Ursachen einer Entwicklung auf den Grund gehen, diese objektiv und ideologiefrei, methodisch korrekt, am besten interdisziplinär, aus verschiedenen Blickwinkeln analysieren und dann geplant und systematisch beseitigen.

Gerade die in den letzten Jahrzehnten entwickelten, innovativen Verfahren aus der o.g mikro-ökonomischen Lehre, die bei anderen wichtigen Wirtschaftssektoren mit großem, strategischen Veränderungsbedarf erfolgreich zum Einsatz gekommen sind, wurden im größten Sektor „Gesundheitswirtschaft“ bislang weitgehend ignoriert.

Um welche Einzeldisziplinen und Methoden es sich dabei handelt und was mit denen anders und besser gemacht werden kann, wird hier nur stichwortartig erwähnt und in Folgebeiträgen näher ausgeführt:

Systemtheorie und (Wirtschaft-) Kybernetik, Management- und Organisationstheorie sowie Informations- und Entscheidungstheorie.

Zu der Letzteren gehört auch die sog. Anreiz-/Beitragstheorie, mit der ich mich – u.a. in meiner Diplom-Arbeit – intensiv befasst habe. Deren Erkenntnisse passen hervorragend zur Lösung des aktuellen Problems „Ärztemangel“.

Die Kurzformel dazu heißt: T = A > B,
d.h. ein Individuum entscheidet sich nur dann/so lange für die Teilnahme an einer Organisation/einem System, wenn/wie die Anreize daraus größer sind als die Beiträge. Beide umfassen wesentlich mehr als nur monetäre Größen.

Dies und Weiteres ist Gegenstand dieser BLOG-Serie. Im nächsten Beitrag wird gezeigt, wie mit einer anderen Herangehensweise das akute Problem „Fachkräfte-Mangel bei Ärzten u.a. Leistungserbringern“ zu analysieren und zu lösen bzw. abzumildern ist.

Wollen Sie mehr dazu hören, z. B. nähere Erläuterungen von Begriffen/Zusammenhängen,
Gründen/Ursachen, warum, was sinnvoll/notwendig ist, Empfehlungen/Vorschläge/Anleitungen usw.,
dann fordern Sie hier – b.a.w. kostenlos – unsere Detail-Version zu diesem BLOG-Beitrag an.

Siehe auch weitere BLOG-Beiträge unter den Schlagworten (tag’s) HC-Gesundheits-System-Optimierung und Neues Vergütungs-Modell.