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Vergütungssysteme und -probleme im deutschen Gesundheitswesen
– zu Beginn des neuen Jahrzehnts – Teil 2

Was brauchen wir in Zukunft?
Einen Mikro-Ökonomischen Bottom up-Ansatz

Was wir noch nicht haben, aber längst haben könnten, ist ein anderes, zukunftsgerechtes Vergütungs-System – als notwendige Ergänzung zum makro-ökonomischen Ansatz (si. Teil 1 dieser BLOG-Reihe).
Ein solches wurde von mir in den letzten Jahren entwickelt und heißt

„Qualitäts-, Leistungs- und Kosten-orientierte Vergütung ärztlicher u.a. mediz. Leistungen – HC-QLK-VM.

Eine Vorversion wurde – in Fachkreisen – auch Henker-Honorar-Modell genannt.
Dieses kann viele Probleme der heutigen Gebührenordnungen lösen bzw. zunächst deutlich abmildern und in Zukunft vorbeugend vermeiden.

Wichtige Kernelemente meines Modells:

1. Ziel-gerichteter, strategischer Ansatz in Richtung „Mehr Effektivität im Gesundheits- und Vergütungs-System“

Hier geht es zuerst um die strategische Frage „Tun wir die richtigen Dinge?“
In mehreren Bereichen unseres Gesundheitssystems ist diese Frage sehr berechtigt!
Je klarer diese beantwortet wird, desto einfacher ist dann der Weg bei der Effizienz-Verbesserung,
d.h. bei der operativ-taktischen Frage „Tun wir die Dinge richtig?“

Am wichtigsten für den Erfolg jeder neuen Systementwicklung ist Zielklarheit und Zielkonvergenz bei den Beteiligten. Zieldivergenzen, die nicht erkannt, thematisiert und ausgeräumt worden sind, haben schon so manches (Kooperations-) Projekt zum Scheitern gebracht.

Die vorrangige Strategie, mit motivierenden Botschaften zur schnellen Zielerreichung, muss auf das aktuell größte Problem ausgerichtet werden: – Ärztemangel – generell, mit immer längeren Wartezeiten und speziell im ländlichen Raum, wo mehr und mehr Unterversorgung droht!

Hier muss die veränderte Motivationslage der heutigen und kommenden Generation an jungen Ärzten/Ärztinnen berücksichtigt werden.
Die klassisch-bewährten Antriebe für gute ärztliche Leistungen sind dabei aber nicht zu vergessen oder gar zu ignorieren.
Dies gilt auch für die Beseitigung des Pflege-Notstands und für den sonstigen Fachkräfte-Mangel in medizinischen Einrichtungen.

Die internationale, interdisziplinäre, verhaltens-wissenschaftliche Betriebswirtschafts- und Managementlehre stellt hierfür geeignete Methoden bereit, wie z.B. – Systemtheorie und Wirtschaftskybernetik, Informations- und Entscheidungstheorie und hier speziell die Anreiz-/Beitragstheorie.

2. Mikro-Ökonomischer Bottom up-Ansatz im engeren Sinne

Auf Basis realer, empirisch ermittelter IST-Daten aus Arztpraxen, Krankenhäusern, MVZ u. a. medizinischen Einrichtungen werden die Leistungen und Kosten mit professionellen betriebswirtschaftlichen Methoden und modernen Software-Tools ermittelt, analysiert und kalkuliert.
Hierbei muss der wissenschafts-theoretische Grundsatz „deskriptiv vor normativ“ beachtet und eingehalten werden.

Diese wertneutrale und ideologiefreie Datenbasis für Leistungen und Kosten aller Bereiche des Gesundheitssystems ist Ausgangspunkt für die dann erst folgende, normative Honorarkalkulation.

Dort werden dann Besonderheiten und Unterschiede der Leistungen berücksichtigt, z.B. nach
– medizinischen Fachgebieten, Aufträgen, Fällen, Scheinen, Aufwandsrelation und Schweregrad,
– Sektoren (ambulant, stationär, Reha usw.), Gebührenordnungen (EBM, GOÄ, DRG),
– Quantitäten und Qualitäten – nicht nur medizinische, sondern auch Organisations- und Service-Qualität.

Hierfür bietet die klassische Betriebswirtschaftslehre verschiedene Kalkulationsmethoden an, die auch kombiniert eingesetzt werden können. In die Preis-/Honorarkalkulation – nicht in der Kostenkalkulation – können auch gezielte Steuerungselemente eingebaut werden. Diese sollten sich an dem ausrichten, was qualitativ und wirtschaftlich sinnvoll und politisch mehrheitlich auch gewollt ist. Extrempositionen haben dort nichts verloren.

3. Vorgehenskonzept nach einem bewährten Phasenmodell

Die Methoden der System-Analyse und -Planung bzw. der sog. Strukturierten Systementwicklung unterliegen auch einem Wandel. Sie haben sich in punkto Schnelligkeit bei der Zielerreichung und flexible Anpassung an neue, geänderte Anforderungen zum Positiven hin verändert.

In anderen großen Wirtschaftszweigen wurden und werden diese mit Erfolg angewendet und haben dort z.T. epochale strukturelle Veränderungen zum Besseren gebracht.
In der Gesundheitswirtschaft, als dem heute schon größten volkswirtschaftlichen Teilsektor mit seiner – auch hohen ethischen Bedeutung – gibt es hier noch Nachholbedarf.

Für die weiteren Schritte zur Realisierung meines QLK-Vergütungsmodells steht ein ausgereiftes und schon mehrfach erprobtes Vorgehens/-Phasenmodell bereit. Dieses hat seine Bewährungsprobe bei Vorgängerprojekten (unsere bundesweiten Studien für Ärztliche Berufsverbände, KVen und Fachgesellschaften) schon mehrfach bestanden und wurde zwischenzeitlich weiterentwickelt und verbessert.

Der Impuls für die Entwicklung meines Doppelmodells aus Ziel- und Vorgehens-Konzeption ging und geht von den Schwachstellen der vorhandenen Honorarsysteme aus. Diese habe ich in folgendem BLOG-Beitrag beschrieben und dort mit einer persönlichen Sprachnachricht (Audio) ergänzt:

BLOG: Schwachstellen, Risiken und Probleme im Gesundheits-System und Chancen zu deren Beseitigung!

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Vergütungssysteme und -probleme im deutschen Gesundheitswesen
– zu Beginn des neuen Jahrzehnts – Teil 1

Was haben wir – gestern und heute? Einen alt bekannten
Makro-Ökonomischer Top down-Ansatz!

1. Ergebnisbericht der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungs-System (KOMV)

Gestartet als typisches Kompromiss-Projekt der großen Koalition, hat diese viel-köpfige Kommission nun – nach rund einem Jahr – einen Bericht mit über 260 Seiten Text abgeliefert. Dieser soll hier nicht näher analysiert und kommentiert werden. Damit sind derzeit genug Andere beschäftigt.

Auf folgende Fragen will ich mich hier beschränken:
Was und wieviel ist daran wirklich modern, im Sinne von neu, anders oder gar innovativ?
Welche konkreten Lösungsvorschläge enthält der Bericht zum derzeit gravierendsten Problem
„Ärztemangel generell – mit immer längeren Wartezeiten – und speziell auf dem Land, wo mehr und mehr Unterversorgung droht“? .

Die Vergütung ist zwar nicht das einzige, aber immer noch ein entscheidendes Motiv für die hauptamtliche Tätigkeit, d.h., wenn man als Arzt/Ärztin davon leben muss. Ein zukunftstaugliches Vergütungssystem muss folglich diesen Anreiz wieder stärken – im Gegensatz zum gegenwärtigen (GKV-)System. Näheres zu einer solchen anreiz-orientierten Vergütung siehe Teil 2 dieser BLOG-Reihe.

2. Neuer EBM ab 1. April 2020

Höhere Bewertung der sprechenden Medizin und dafür Abwertung der technischen Leistungen. Diese Änderung ist berechtigt und geht grundsätzlich in die richtige Richtung! Qualifizierte, personen-gebundene Dienstleistungen werden immer teurer, mechanisier- oder gar automatisierbare Leistungen werden durch den sog. Fixkosten-Degressions-Effekt immer billiger.
Das ist allerdings nicht neu. Das hatten wir schon mehrfach. Bei einer früheren EBM-Reform kam es auch zu Fehlanreizen in die andere Richtung („Quassel-Ziffer“).
Wer die wirklichen Gewinner und Verlierer sein werden, wird sich erst noch zeigen.
Wegen der grundsätzlichen Vorgabe „aufkommensneutral“ und deren starken Bremswirkung, hält sich die Begeisterung für diese kleine EBM-Reform bislang in Grenzen.

3. Neue GOÄ – wann und wie?

Von einem Abschluss dieses schon Jahre andauernden Novellierungs-Prozesses kann wohl noch keine Rede sein. Die KOMV hat immerhin klargestellt, dass es trotz einer „partiellen Vereinheitlichung“ weiterhin 2 Gebührenordnugen für GKV und PKV geben soll.
So gibt es bei Privatleistungen erst mal weiterhin 2 Interessengruppen:
Die einen warten dringend darauf, dass dieses Gesetzesvorhaben endlich abgeschlossen wird.
Den anderen ist eine weitere Verzögerung garnicht so unrecht! Warum wohl?

4. DRG – im stationären Krankenhaus-Sektor

Dieses fall-bezogene Vergütungs-System wird zunehmend heftig kritisiert, weil es auch viele Fehlanreize produziert.
Während man sich beim EBM von der mengenbezogenen Vergütung mehr und mehr verabschiedet hat, ging man im Krankenhaus den umgekehrten Weg und setzte einseitig auf Mengenbezug. Ob Fall, als Art Komplexleistung oder Einzelleistung, die bei der GOÄ noch vorherrscht, ist dabei unerheblich. Die Tendenz zur – auch monetär indizierten – Mengenausweitung ist immer gegeben.

Die Lösung bei allen 3 Gebührenordnungen kann deshalb nur heißen:
Ein ausgewogener Kompromiss aus beiden Gegensätzen. Dies ist nichts anderes als eine klassisch-dialektische Aufgabenstellung, die mit klarem Menschenverstand zu lösen ist..
Gerade die Kombination der Vorteile beider gegensätzlichen Vergütungsarten, bei gleichzeitiger Vermeidung der Nachteile, ist ein Kernelement meines mikroökonomischen Ansatzes, der in Teil 2 (Link drauf) beschrieben ist.
Dieser Ansatz ist deshalb auch als gemeinsame Basis für EBM, GOÄ und DRG geeignet und beschränkt sich nicht nur auf die ambulante Versorgung, wie das KOMV-Konzept. Was dort als „partielle Harmonisierung“ bezeichnet wird, habe ich schon am 11,01,2018 in meinem BLOG-Beitrag
Einheitliche Gebührenordnung im Gesundheitswesen – ja und nein?“ beschrieben und den stationären Sektor (DRG) miteinbezogen.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie mehr Details – dann wenden Sie sich – unverbindlich – an uns,
am einfachsten
über diesen Link „mehr erfahren“.
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Schwachstellen, Risiken und Probleme im Gesundheits-System und Chancen zu deren Beseitigung!

Teil 1: Das Sub-System „GKV-Vergütung“ mit seiner einseitigen Ausrichtung nur auf Kostenbegrenzung!

Die folgenden Schwachstellen – insbesondere bei der Vergütung ärztlicher Leistungen im GKV-Sektor – haben mittlerweile zu gravierenden Problemen geführt, die unsere – im internationalen Vergleich – noch gute medizinische Versorgung spürbar einschränken und zunehmend gefährden.

Damit Sie Zeit sparen und nicht soviel Text lesen müssen, der vielleicht noch schwer verständlich ist, habe ich in diesem BLOG-Beitrag einmal eine andere Kommunkations-Technik gewählt: Im E-Mail-Text beschränke ich mich auf Überschriften, Thesen und Grundsatz-Empfehlungen. Diese begründe und erläutere ich den Lesern in einer Sprachnachricht (Audio). Zu dieser gelangen Sie ganz einfach über den Link unten am Ende des Textes.
Sie können die Sprachnachricht (16 Min.) auch gleich hier anhören.

„Wenn die Begriffe nicht stimmen, gelingen die Werke nicht!“ Laotse – chines. Philosoph

Dieser Schwachpunkt zieht sich wie ein roter Faden durch meine Ausführungen. Neben unklaren Begriffen sind es vor allem auch logische Zusammenhänge, z..B. über Ursache und Wirkung oder grundsätzliche wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten, die ignoriert oder nicht richtig verstanden werden (wollen)!

Wirtschaftlichkeit wird im Gesundheitswesen allgemein und speziell im GKV-Sektor einseitig definiert sowie unvollständig und letztlich „falsch“ interpretiert. Das Streben nach Wirtschaftlichkeit ist dort ausschließlich am ökonomischen Minimal (Spar-) Prinzip ausgerichtet.

Außerdem ist Wirtschaftlichkeit keine absolute Größe, sondern eine Relation aus Leistungen und Kosten, die folglich nicht minimiert oder maximiert, sondern nur optimiert werden kann.

Damit verbunden ist eine verkehrte Darstellung und Berücksichtigung von Ursache und Wirkung:
Leistungen sind die unabhängige, originäre Größe – Kosten sind die abhängige, derivative Größe!
Die Quantität und Qualität der Leistungen bestimmt die Art und Höhe der Kosten!
Daraus folgt, dass Kostenbegrenzung als alleiniges Steuerungsinstrument, ohne Einbeziehung der Leistungen, auf Dauer nicht funktionieren kann!
Mehr dazu in der Sprachnachricht.

Auch aus juristischer Sicht sind diese u.a. Schwachstellen offensichtlich:

Rechtliche Rahmen-Bedingungen und Verträge sind unklar, lückenhaft, unvollständig – immer mehr zu Lasten Dritter, der Leistungserbringer.

Der totale Widerspruch zwischen quasi unbegrenztem Leistungsversprechen der Kostenträger und auch der Politik vs. knallharter Kosten-Deckelung als Primärziel des EBM. Der sog. Kollektiv-Vertrag und seine Folgen – seit dem ersten EBM 1987 – haben mehr und mehr zu einer Risiko-Verlagerung von den Gesetzlichen Krankenkassen hin zu deren Kollektiv-Vertrags-Partnern, den niedergelassenen Ärzten geführt.

Die GKV‘n verstehen sich immer weniger als Versicherer gegen das Risiko „Krankheit“, das für sie – branchenüblich – ein wirtschaftliches Risiko ist. Die Leistungserbringerseite, allen voran die KBV, hat es zugelassen, dass sich die Krankenkassen durch Zahlung einer Kopfpauschale sozusagen vom Risiko freikaufen können.

Inkompatible Regelungen im Zivilrecht auf der einen und im Sozialrecht auf der andern Seite bleiben (absichtlich?) verschleiert und werden nicht aufgeklärt.

Der Wandel in Politik und Gesellschaft ist einseitig ideologisch bestimmt.

Eliten-feindliche und wirtschafts-kritische Haltungen, Neid-Kultur mit Verteufelung von Ertrag und Gewinn sind bei uns in Deutschland besonders ausgeprägt. Diese fatalen Entwicklungen schrecken junge Ärzte u.a. hoch Qualifizierte ab. Viele gehen ins Ausland oder bevorzugen eine unselbständige Tätigkeit.

Ein gravierendes Problem ist auch für das geänderte Anspuchs-Verhalten von Patienten, das durch Vollkasko- und Flatrate-Mentalität geprägt ist. Immer mehr nehmen – „mit dem größten Recht“ – die GKV-Solidargemeinschaft höchst unsolidarisch in Anspruch.

Die Gesundheits-Ökonomie wird immer noch stark von der Makroökonomie/Volkswirtschaftslehre dominiert!

Vorherrschend ist dort der klassische Top-down-Ansatz, bei dem Durchschnittswerte errechnet werden, die eher als virtuell zu bezeichnen sind, weil es z.B. die so ermittelte durchschnittliche Arztpraxis real nicht gibt.
Auch die rein statistische Gesundheits-Versorgungsforschung, nach der z.B. die Verteilung der Arztsitze durch die KV’n geplant wird, spiegelt die aktuelle Nachfrage nach Gesundheitsleistungen nicht immer real wider!

Arztpraxen, Krankenhäuser und deren Abteilungen/Fach-Kliniken sind aber mikroökonomische Einheiten, die mit betriebswirtschaftlichen Methoden zu planen, zu steuern und zu überwachen sind. Dementsprechend ist auch für die Analyse und Planung eines Vergütungsystems unser mikroökonomischer bottom up-Ansatz das Mittel der Wahl.

Diese andere Methodik und Vorgehensweise habe ich als einer der ersten im ambulant-niedergelassenen Sektor eingeführt.
Neben Einzelaufträgen von Arztpraxen hat sich diese Methode in über 10 bundesweiten (Henker-) Studien für KV’n, Ärztliche Berufsverbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaften gut bewährt. Den ärztl. Teilnehmern/-innen wurden dabei – als Nebeneffekt – ökonomische Basiskenntnisse vermittelt, die existentiell wichtig sind.
Beispiele im Audio.

Motivation, Psychologie und deren Einbindung in die moderne, interdisziplinäre und internationale „Verhaltenswissenschaftliche Betriebswirtschafts- und Managementlehre“ werden bei der Gesundheits-System-Analyse und -Gestaltung noch viel zu wenig beachtet!

Zu deren Teildisziplinen gehört auch die sog. Anreiz-Beitrags-Theorie, die zur Lösung der hier behandelten Thematik besonders gut geeignet ist. Näheres im Audio.

Zum Schluss nun auch noch die gute Nachricht:

Es gibt einen konkreten, umfassenden Lösungsvorschlag, der geeignet ist, den Großteil der o. g. Schwachstellen zu beseitigen und eine nachhaltige System-Verbesserung zu erreichen. Diese neue und in mehrfacher Hinsicht andere Vergütungs-Konzeption heißt

„Qualitäts-, Leistungs- und Kosten-orientierte Vergütung ärztlicher u. a. medizinischer Leistungen – HC-QLK-VM“.

Deren Vorgänger-Versionen haben sich in der praktischen Anwendung für Ärzliche Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen schon gut bewährt.

Diese mehrstufige Neu-Konzeption wurde wesentlich weiter entwickelt und deutlich verbessert: Damit wird nun – nach unserem 6xA-Prinzip – eine angemessene, auskömmliche, aufwandsgerechte – vorallem anreiz-orientierte und ausgewogene Vergütung, ohne Auswüchse nach oben und unten möglich!
Weitere Vorteile und strategische Nutzenaspekte im Audio.

Wenn Sie nun mehr zu den o. g. Schwachstellen und deren Beseitigung hören wollen, dann klicken Sie bitte auf folgenden Link

https://www.i-talk24.net/message?id=c30c115e2b7099

und hören Sie sich meine Sprachnachricht (16 Min.) – gerne auch mehrmals – an.

Sie benötigen dazu natürlich ein Endgerät mit Lautsprecher und Internet-Anschluss.
Kosten oder Risiken in punkto Datenschutz und -sicherheit, Viren, Trojaner etc. sind damit nicht verbunden. Sie können im Audio auch direkt antworten – per Sprache oder Text – selbstverständlich auch auf herkömmlichen Wegen, per Tel. oder E-Mail.

Sollte Ihnen diese Kommunikationsform „Audio“ nicht zusagen, können Sie auch eine Detailversion zu diesem BLOG-Beitrag per Text im PDF-Format anfordern.

Sie wollen mehr erfahren z.B. wie Sie diese Herausforderungen angehen und umsetzen können, dann klicken Sie – unverbindlich – hier.
Auf der dann erscheinenden Seite erhalten Sie Vorschläge/Optionen zum weiteren Vorgehen und können uns gerne Ihre Fragen und Wünsche mitteilen.

Mehr zu dieser ganzen Thematik erfahren Sie in meinen weiteren BLOG-Beiträgen für die Zielgruppe „Gesundheits-System-Verantwortliche„.

Totgesagte leben länger… – auch Freiberufliche Arztpraxen…

… wenn die positiven Anreize für deren Inhaber nicht stetig weiter reduziert, … sondern wieder gesteigert werden – zum Nutzen Aller!

Angriffe auf die Freiberuflichkeit generell und die freiberufliche ärztliche Berufsausübung speziell nehmen zu – von mehreren Seiten, vorallem auch von der EU.

Im Krankenhaussektor sind es meist wirtschaftliche Zwänge, die – ausgehend von den Trägern und Verwaltungen – die ärztliche Diagnose- und Therapiefreiheit eingrenzen.

Im ambulant-niedergelassenen Sektor kommt als weitere Komponente die unternehmerische Freiheit hinzu, die immer mehr beschnitten wird.
Deren Kehrseite ist die wirtschaftliche Verantwortung der Eigentümer, die permanent verpflichtet sind, stets eine ausreichende Rentabilität und Liquidität der Arztpraxis zu sichern.
Was das heißt, wissen die wenigsten „Nicht-Selbständigen“!

Diese betriebswirtschaftliche „Binsenweisheit“, die sich auch im Risikomangement und Insolvenzrecht widerspiegelt, wird von der Politik, den Medien und mittlerweile weiten Teilen der Bevölkerung ignoriert und verdrängt – nach dem Motto „dass nicht sein kann, was nicht sein darf“.
Dies geht einher mit einer wachsenden Wirtschafts- und Unternehmer-Feindlichkeit mit Verteufelung von Umsatz und Gewinn.
Das bedeutet aber nichts anderes, als „Sägen an dem Ast, auf dem man höchst komfortabel sitzt“

Dazu braucht man sich nur die gängigen Talkshows im Fernsehen anschauen, bei denen selbst die Moderatoren zeigen,
dass sie grundlegende wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten nicht verstehen (wollen).
Bei diesen ökonomischen Grundregeln verhält es sich aber ähnlich wie bei den Naturgesetzen:
Wer diese dauerhaft ignoriert bzw. gegen diese verstößt, löst unweigerlich negative Konsequenzen aus, die – meist andere – zu tragen haben!

Aktuelles Beispiel ist der „Ärzte-Mangel – speziell auf dem Land“ der sich zu einem Mega-Problem entwickelt hat.

Mit Erkenntnissen aus der verhaltens-wissenschaftlichen Betriebswirtschafts- und Management-Lehre und dort speziell aus der Informations-, Entscheidungs-, Motivations- sowie Anreiz-/Beitrags-Theorie (diese waren Gegenstand meiner Dipl. Arbeit, Uni Mannheim) läßt sich dieses Problem kurz so analysieren:

Mit das stärkste Motiv für eine selbstständige Tätigkeit ist die Entscheidungs-, Handlungs- und Gestaltungs-Freiheit sowie ein hohes Mass an
Unabhängigkeit, z.B. von Chefs/Vorgesetzten u. dgl.
Die Verhaltensbiologen sprechen vom sog. „Flow-Erlebnis“, das z.B. einen Menschen dazu antreibt,
einen 8000-er zu besteigen oder als niedergelassener Landarzt – nicht 20, sondern 60 und mehr Stunden in der Praxis und mit Hausbesuchen für seine Patienten da zu sein.
Mein langjähriger Hausarzt war ein solcher Fall – allerdings mit tragischem Ausgang:
Als er von einem Hausbesuch nachts um 24:00 Uhr zurückkam, wurde er zum nächsten gerufen – und verstarb auf dem Weg dahin an einem Herzinfarkt.

Gerade diese überlegene Motivation des selbstständigen Freiberuflers bewirkt dessen Stärke in punkto
medizinischer und wirtschaftlicher Wertschöpfung sowie Effizienz und Produktivität.
In der Summe führt dies zu einer besonderen Stärke unseres Gesundheitssystems in Form der ambulant-niedergelassenen haus-und fachärztlichen Versorgung, um die uns viele anderen Länder beneiden.

Diese Stärke gilt es, zu erhalten und mit zeitgemäßen Ergänzungen auszubauen, anstatt „das Kind mit dem Bade auszuschütten“ und die freiberufliche Arztpraxis vorschnell als Auslaufmodell zu deklarieren.

Ein ebenfalls starkes Motiv ist der monetäre Anreiz, zum Einen, als ärztlicher Freiberufler mit hoher Qualifikation und langer, schwerer Ausbildung deutlich mehr zu verdienen als der Durchschnittsbürger und zum Anderen, über die Zusatzrolle als freiberuflicher Selbständiger auch das damit verbundene unternehmerische Risiko in Form einer angemessenen Risikoprämie (=Gewinn) zusätzlich vergütet zu bekommen.

Diese beide Anreizkomponenten sind berechtigt, legitim und letztlich Voraussetzung für eine überduchschnittliche Leistungs-Bereitschaft und -Fähigkeit.

Gewinn ist also nichts schlechtes, sondern ein zwingendes Muss für jede Einrichtung, die zu Erwerbszwecken betrieben wird. Deren Inhaber/innen einschließlich Familien leben vom Gewinn, der außerdem auch den (Unternehmens-) Wert einer Praxis bestimmt (Ertragswertverfahren). Der ebenfalls starke Anreiz, aus dem späterem Verkauf der Praxis die eigene Altersversorgung auszubauen ist mittlerweile auch weggefallen.

Das einzige, worüber man diskutieren kann, ist die Höhe des Gewinns – in Relation zum Umsatz (=Umsatzrentabilität).
Die wahre, ungeschminkte Information dazu liefert das betriebswirtschaftliche Ergebnis, nicht der in der Praxis-Buchhaltung und Einnahmen-/Überschussrechnung (EÜR) ermittelte Gewinn Diese steuerlichen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit liegen i.d.R. beim 3- oder Mehrfachen des Ersteren und vermitteln kein realistisches Bild über die wirkliche Ertragskraft einer Praxis.

Wenn nun wieder neue Gesetze auf den Weg gebracht werden, wie z.B. das TSVG, das zusätzliche Pfichten und Zwänge statt Erleichterungen und Verbesserungen bringt und dessen Nutzen zudem noch nicht erwiesen ist, so
– passt dies nicht zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
– mißachtet auch die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruhenden Selbstverwaltung.
Wo immer neue Arbeitsbelastunge mit zusätzlichen, meist nicht-ärztlichen Leistungen und damit Opportunitäts-Kosten entstehen, verschlechtert sich zweifellos die Anreiz-/Beitrags-Bilanz jedes vorhandenen System-Teilnehmers. Jeder potentielle Interessent wird durch ein solches Mehr an Bürokratie und Reglementierung abgeschreckt.

Das gleiche gilt für zusätzlichen Aufwendungen und Pflichten z.B. aus dem Bürokratie-Monster „Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)“, die sicher kein Anreiz sondern eher Abschreckung sind. Die dadurch verursachten Zeit- und Sach-Aufwendungen waren und sind erheblich, schlagen sich als zusätzliche Kosten nieder, vermindern den Gewinn und die Anreize, zu denen auch die Lust am ärztlichen Tun gehört.

Letztlich ist das GKV-Honorarsystem mit seiner einseitigen Fokussierung auf das ökonomische Minimal-(Spar-) Prinzip alles andere als anreiz-fördernd.
Kostenbegrenzung durch die Krankenkassen führt zwangsläufig zu Leistungs-, Umsatz- und Gewinn-Begrenzung bei Ärzten u.a. Leistungserbringern“.

Dieses EBM-System, wie auch andere Vergütungs-Systeme im Gesundheitswesen (GOÄ, DRG) gehören deshalb auf den Prüfstand und harren einer nachhaltigen Veränderung und Optimierung.

Mein „Qualitäts-, Leistungs- und Kosten-orientiertes Vergütungsmodell für ärztliche u. a. medizinische Leistungen –
HC-QLK-VM
(Bitte link folgen)
dessen Vorgänger-Versionen auch als Henker-Honorar-Modell bezeichnet wurden, ist ein grundlegend anders gestalteter Konzeptions-Vorschlag.
Dieser ist geeignet, die Schwächen der vorgenannten Gebührenordnungen zu beseitigen und neue, positive Anreize für eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit zu schaffen.
Dies ist nicht als Gegensatz zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ) u. a. neuen Betriebsformen – auch mit angestellten Ärzten/Ärztinnen – zu verstehen, sondern als Kombination und Koexistenz.

Den heute etwa 4000 MVZ steht mindestens die 25-fache Zahl an freiberuflichen Einzel- und Gruppen-Praxen gegenüber.
Deren überwiegende Mehrzahl funktioniert medizinisch und wirtschaftlich gut – im Gegensatz zu so manchem MVZ! Warum wohl?

Die überlegenen Antriebskräfte (siehe oben Flow-Erlebnis) der selbständigen Ärzte werden weiterhin dringend benötigt, damit der Ärzte-Mangel nicht noch größer wird.
Dies gelingt aber viel besser mit neuen, positiven Anreizen als mit fortgesetzten, negativen Sanktionen.

Mehr zu diesem Thema siehe
MVZ ein Erfolgsmodell? – Viele wohl eher nicht! Die freiberufliche Arztpraxis dagegen immer noch!
sowie weitere BLOG-Beitrage auf unserer Homepage zum Gesundheitswesen.

GroKo-Gesundheitspolitik: Weiter so …
oder Aufbruch zu neuen Ufern?

Wie wir mit anderen Denkansätzen und Verfahrens-Innovationen bei der System-Gestaltung schneller zum Ziel kommen und bessere Ergebnisse erreichen!

Unser Gesundheits-System gehört zu den besten der Welt. Die medizinischen Fachgebiete, Diagnostik, Pharmakologie, Medizin- und Informations-Technik arbeiten hoch innovativ.

Bei der Analyse, Planung und zukunftsgerechten Gestaltung des Systems als Ganzem sowie
auch und gerade bei dem wichtigen Sub-System “Vergütung“ kann davon keine Rede sein.
Verfahrens-Innovationen, wie z.B. die „Strukturierte System-Entwicklung“ sind dort noch Mangelware.

Wegen der hohen Bedeutung der Gesundheits-System-Qualität sollte das nicht so bleiben!
Neue Lösungsansätze sollten nicht länger brach liegen, sondern angewendet und umgesetzt werden – zum Beispiel das

„Qualitäts-, leistungs- und kosten-orientierte Vergütungs-Modell für ärztliche u.a. medizinische Leistungen – HC-QLK-VM“

das vom Verfasser entwickelt wurde und auf 2 Säulen steht:

1. Theoretisch-wissenschaftliche Basis:
Die internationale, verhaltens-wissenschaftliche Betriebswirtschafts- und Management-Lehre und deren interdisziplinäre Teilfächer
– System-Theorie und (Wirtschaft-) Kybernetik.
– Informations- und Organisations-Theorie,
– Entscheidungs-Theorie, insbesondere die sog. Anreiz-/Beitrags-Theorie.

2. Praktische Erfahrungsbasis des Verfassers aus über 30-jähriger Beratungstätigkeit im Gesundheitswesen
mit über 500 Einrichtungen – von der Hausarztpraxis bis zur Universitätsklinik – deren Strukturen und Prozesse er von innen gesehen, organisatorisch und wirtschaftlich analysiert und in aller Regel optimiert hat.

Nach der sog. Anreiz-Beitrags-Theorie nimmt ein Individuum an einem System, einer Organisation, einem Unternehmen nur solange teil, wie die Anreize, die es ihm bietet, größer sind als die Beiträge, die er/sie dafür aufbringen muss. Sowohl Anreize als auch Beiträge sind dabei keineswegs auf finanzielle Größen beschränkt.

A > B heißt also die Formel, die bei jedem/er Teilnehmer/in dauerhaft gegeben sein muss!

In einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hängt dies einzig und allein von der persönlichen Entscheidung des betreffenden Individuums ab und kann nicht „verordnet“ werden.

Hier ist bei den Leistungserbringern in Deutschland – speziell im GKV-System – eine klar abnehmende Tendenz zu verzeichnen! Dies hat mehrere Ursachen und führt zu den bekannten, zunehmend negativen Folgen, wie Ärzteknappheit generell und speziell im ländlichen Raum, Abwanderung tausender qualifizierter Mediziner ins Ausland usw.

Dies ist das eigentliche Problem, mit dem sich jedwede Kommission primär befassen sollte. Dieses kann nur gelöst werden, wenn es gelingt, die Aktivseite dieser „Bilanz“, d. h. die Anreize wieder zu steigern und die Passivseite, d. h. die Beiträge – vor allem solche in Form zunehmender Nachteile – wieder zu reduzieren.

Zurück zum HC-QLK-VM, dessen Vorgänger-Version in Fachkreisen auch als Henker-Honorar-Modell (HHM) bezeichnet wurde. Dieses liegt sozusagen als “Blaupause“ vor und ist durch
– seine klare und strategische Zielausrichtung,
– den ganzheitlich-umfassenden Lösungsansatz,
– realisiert mit der neuen HC-Syntegrations-Methode
auch als Leitlinie und Kompromiss-Lösung für anstehende Kommissions-Arbeiten geeignet.

Mehr zum Thema können Sie in meinen weiteren BLOG-Beiträgen für die Zielgruppe „Gesundheits System verantwortliche“ unserer Homepage nachlesen.

Wenn Sie nähere Details oder Vorschläge zum weiteren Vorgehen wünschen, klicken Sie bitte auf
Neues Vergütungsmodell HC-QLK-VM für ärztliche u.a

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. medizinischer Leistungen.

Auf der dann folgenden Seite können Sie aus mehreren Handlungsalternativen wählen.

Für Fragen steht der Verfasser gerne zur Verfügung.
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Einheitliche Gebührenordnung im Gesundheitswesen – ja und nein?

Ja, wo durch klarere Ziele, Strukturen und Prozesse
die Anwendung einfacher, effizienter und unbürokratischer wird.
Nein, wo Qualität, Leistung und Wettbewerb und die dafür notwendige Differenzierung behindert wird.

Die aktuell wieder aufgeflammte Diskussion (EGO, Bürgerversicherung usw.) zeigt wieder einmal:
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. Keine Spur von einem zeitgemäßen Innovations- und Change-Management bei der so wichtigen Gesundheits-System-Gestaltung und -Optimierung.
2. Stattdessen werden wieder alte, verstaubte Zöpfe herausgeholt, die allenfalls gut gemeint aber nicht gut gemacht sind, weil sie unabweisbare wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten ignorieren!

Während in anderen Wirtschaftszweigen die Herausforderungen der Megatrends „Digitalisierung und Globalisierung“ mit neuen Ideen und professionellem Methoden-Know-how angegangen werden, „wurstelt“ man beim größten und zukunfts-trächtigsten volkswirtschaftlichen Sektor „Gesundheitswesen“ weiter so dahin.

Der Verfasser hat deshalb ein anderes Vergütungsmodell entwickelt, das die Stärken der bisherigen Systeme stärkt und deren Schwächen schwächt. Dieses fusst auf moderner und bewährter wirtschaftswissenschaftlicher Basis und dreißigjähriger Beratungs-Erfahrung in der Gesundheitswirtschaft.

Von den Ausgangs-Prämissen, der Zielsetzung und Vorgehens-Strategie sowie von der Methodik und Systematik her ist dieses einheitlich und spart dadurch Zeit, Geld und Ärger.
Andererseits bietet es einen breiten Raum für Differenzierung nach den unterschiedlichen medizinischen Fachgebieten, den weiter konkurrierenden GKV- und PKV-Systemen sowie letztlich nach den verschiedenen Patienten-Bedürfnissen in Richtung einer zunehmend individualisierten Medizin.

Es orientiert sich – mehr als die bisherigen Systeme EBM, GOÄ, DRG u.a. – an der Qualität, den Leistungen und den Kosten, fördert Wettbewerb in seiner Eigenschaft als „wirkungsvollster Sparkommissar und effizientester Qualitäts-Manager“.

Lesen Sie mehr dazu in weiteren BLOG-Beiträgen des Verfassers

Die Probleme unserer Zeit lassen sich nicht mit den Denkweisen lösen, die zu diesen Problemen geführt haben.
Nach einem hierzu besonders treffenden Zitat zu Albert Einstein.

Vergütung ärztlicher Leistungen – einmal anders – innovativ und zukunftsgerecht!

Der Weg zum Ziel eines neuen, zukunftsgerechten Vergütung-Systems für ärztliche Leistungen
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„Die Probleme unserer Zeit lassen sich nicht mit den Denkweisen lösen, die zu diesen Problemen geführt haben!“

Dieser Satz von A. Einstein trifft auf des Gesundheitswesen allgemein und dessen Vergütungs-Strukturen ganz besonders zu!

Von der Leistungsseite her ist unser Gesundheits-System hoch innovativ und gehört zu den besten der Welt (Note 2). Von Kostenseite her gehört es aber auch zu den teuersten der Welt (Note 4).
Somit ergibt sich für die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Systems als Ganzem allenfalls die Durchschnittsnote 3. Der Vergütungs-Methodik – mit den Teil-Systemen EBM, GOÄ, DRG – kann, bei wohlwollender Benotung, allenfalls eine 4 gegeben werden.

Der Befund ist klar:
Viele System-Beteiligte und -Betroffene sind – aus verschiedenen, auch konträren Gründen – unzufrieden mit den derzeitigen Vergütungs-Regelungen. Aktuell sind viele Leistungserbringer mit den Ergebnissen der jüngsten GKV-Honorarvereinbarungen – trotz 1 Mrd.€ mehr – nicht zufrieden – speziell diejenigen, bei denen davon wenig ankommt! Bei der GOÄ-Novellierung ist eine Einigung noch immer nicht in Sicht. Dort ist zu befürchten, dass sich die PKV-Verhandlungs-Partner ähnlich unnachgiebig zeigen werden wie die GKV-Kostenträger.

Zwischen-Fazit:
Die Position der Krankenkassen ist stärker, die der Leistungserbringer schwächer geworden!

Auf den ersten Blick ist dies paradox, wo doch offensichtlich ist, dass Ärzte- und sonstiger „Fachkräftemangel“ zunimmt und das erreichte, vergleichsweise hohe Niveau unserer Gesundheitsversorgung sogar zunehmend gefährdet wird? Bei näherer Betrachtung liegen aber auch hier die Gründe auf der Hand, wenn man die Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte aufmerksam verfolgt und mit den richtigen Mitteln – objektiv und wert-neutral – analysiert.

In einem früheren BLOG-Beitrag hat der Verfasser schon auf diese Abwärtsspirale hingewiesen, in deren Folge die Ärzteschaft immer weiter in die Defensive gerät In einem weiteren BLOG gibt er demnächst eine Strategie-Empfehlung, wie die Leistungserbringer da herauskommen und eine Trendwende schaffen können.

Von den vielfältigen Ursachen der Unzufriedenheit sollen hier nur einige wesentlichen Schwachstellen angerissen werden:
– Zuviel Bürokratie, Reglementierung und planwirtschaftliche Elemente,
– zuviel Gleichmacherei, Nivellierung und Standardisierung – zu Lasten der Qualität und Motivation,
– zu wenig Freiraum für Flexibilität und schnelle Problemlösungen sowie für
– neue Ideen und Verfahrens-Innovationen bei der System-Gestaltung.
– zu wenig Markt und Wettbewerb als „bestem Sparkommissar“ und „wirkungsvollstem Qualitäts-Manager“.

Mehr dazu in der Detailversion zu diesem BLOG-Beitrag, die unten angefordert werden kann.

Das Gesundheits System ist ein komplexes, heterogenes, sozio-ökonomisches, medizinisches, technisches und zunehmend digitalisiertes Organisations-System. Um dieses zukunftsgerecht und nachhaltig wirksam zu gestalten, reichen die in der Vergangenheit vorherrschenden medizinischen, juristischen, sozial-politischen und herkömmlichen, rein makro-ökonomische Denkweisen nicht mehr aus.

Hier bestätigt sich das o.g. Zitat von Albert Einstein:
Andere, zusätzliche Denk- und Handlungsweisen sind hinzuzuziehen!
Z.B. aus der internationalen, verhaltens-wissenschaftlichen Betriebswirtschafts- und Management-Lehre
mit deren mikro-ökonomischen Ansätzen und vorallem auch mit deren interdisziplinären Teilfächern
Sytemtheorie und (Wirtschafts-)Kybernetik. Näheres dazu auch in der Detailversion.

Dass Wissen und Verstehen reicht dabei noch nicht – man muss es auch tun, d.h. umsetzen.
Das WAS, WOHIN und WOZU ist in der Zielkonzeption, das WER, (bis) WANN und WIE ist in der Vorgehenskonzeption zu planen und zu realisieren.

Für das Teil-System „Neue Vergütungsstruktur“ liegt das Zielmodell beim Verfasser schon in der Schublade.
Siehe dazu die Kurzbeschreibung in seinem BLOG
Vergütung ärztlicher Leistungen – einmal anders – innovativ und zukunftsgerecht!

Eine Kurzbeschreibung zum empfohlenen Vorgehens-Modell lesen Sie in seinem BLOG
Der Weg zum Ziel eines neuen, zukunftsgerechten Vergütungsystems für ärztliche Leistungen„.

Wollen Sie mehr dazu hören, z. B. nähere Erläuterungen von Begriffen/Zusammenhängen,
Gründen/Ursachen, warum das sinnvoll/notwendig ist, Empfehlungen/Vorschläge/Anleitungen usw.,
dann fordern Sie hier – unsere Detail-Version zu diesem BLOG-Beitrag an.

Siehe auch weitere BLOG-Beiträge unter dem Schlagwort (tag) HC-Syntegration.
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Der Weg zum Ziel eines neuen, zukunftsgerechten Vergütung-Systems für ärztliche Leistungen

Das in vorangegangenen BLOG-Beiträgen beschriebene
„Qualitäts-, leistungs- und kosten-orientierte Vergütungs-Modell (HC-QLK-VM)
– auch als Henker-Honorar-Modell bezeichnet – besteht aus 2 Teilen:

  1. Ziel-Modell mit nachhaltigen Verbesserungen, Problem-Lösungen und -Vermeidungen gegenüber den vorhandenen Honorar-Systemen. Wie alle erstrebenswerten Ziele erzeugt dieses Kraft und Energie zur zügigen Realisierung und entfaltet eine positive Sog-Wirkung (Pull-Prinzip).

  2.  Besonderes Vorgehens-Modell/Phasen-Konzept, das sich in der Praxis bewährt hat und jetzt vom statischen zum dynamischen Modell weiterentwickelt und verbessert wurde.
    Dieses erleichtert und beschleunigt die Zielerreichung und hat noch eine Reihe weiterer Vorteile: Damit erhält der Auftraggeber (Ärztl Berufsverband, KBV/KV’n, ÄK’n, Fachges. o.a.) eine umfassende, bislang nicht da gewesene Transparenz und Klarheit über Leistungen und Kosten sowie deren Strukturen und Entwicklungen in den betreffenden Gesundheits-Einrichtungen.

    In unserem Gesundheitswesen sind immer noch makro-ökonomische Studien vorherrschend, die im Top-down-Ansatz Durchschnittswerte ermitteln, die dem Einzelnen aber wenig helfen, weil es die Durchschnitts-Praxis/-Einrichtung real nicht gibt.

    Im Gegensatz dazu arbeiten wir in unserem Vorgehensmodell mit einem mikro-ökonomischen Bottom-up-Ansatz, der mit professionellen Methoden einer „Fachspezifischen Kosten- und Leistungs-Rechnung – HC-FA-KLR“ die für Honorargestaltungen wichtigste und bislang weitgehend unbekannte Größe d.h. die „Selbstkosten einer/jeder Leistung“ exakt ermittelt und damit reale, unwiderlegbare Fakten liefert.
Diese helfen dem Auftraggeber in mehrfacher Hinsicht – auch unabhängig vom o.g. Ziel-Modell – z.B.
können damit nicht nur die Umsätze, sondern – mit Hilfe der Selbstkosten – erstmals auch die Deckungsbeiträge (Gewinne/Verluste) der verschiedenen Leistungsarten und -mengen in den unterschiedlichen Leistungs-/Honorar-Sparten
– GKV: Kollektiv- vs. Selektiv-Verträge,
– PKV: GOÄ- und sonstige (Privat-) Leistungen
korrekt ermittelt und nachgewiesen werden. Ohne KLR können diese nur grob geschätzt werden!

Wenn Sie mehr zu einem oder beiden Modellen wissen wollen, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
a) Lesen Sie die übrigen BLOG-Beiträge und sonstigen Publikationen zu diesem Thema,
b) fordern Sie weitere Informationen an, z.B eine Audio-/Video-Nachricht des Verfassers,
c) reservieren Sie sich einen Termin, wenn Sie an einer Präsentation mit Erläuterungen
– auch zum WIE – interessiert sind , an dem wir auch gerne Ihre Fragen beantworten.

Für b) und c) schreiben Sie uns eine formlose E-Mail oder – noch einfacher – verwenden Sie bitte

dieses Kontaktformular.
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Vergütung ärztlicher Leistungen – einmal anders – innovativ und zukunftsgerecht!

Von den „Dauerbaustellen zu einer völlig neuen Trassen-Führung“!

Die derzeitigen Honorierungs-Regelungen im Gesundheitswesen als Systeme zu bezeichnen, ist eigentlich „geschmeichelt“. Warum? Weil man hinter dem System-Begriff eine funktionierende Systematik vermutet und auch erwarten kann.
Dem ist aber in weiten Teilen nicht so:
  • Die aktuelle GOÄ-Gesetzes-Novelle zieht sich nun schon seit Jahren hin!
    Nach den jüngsten Ereignissen ist man geneigt, von einem „Scherbenhaufen“ zu sprechen!
  • Im Krankenhaus-Sektor sprang man von einem Extrem ins andere: Die zeit-bezogene Vergütung (Pflegesätze) wurde abgeschafft und durch das fall-mengen-bezogene DRG-System ersetzt.
    Egal, ob Fall oder Einzelleistung – jeder Mengenbezug birgt den ungewollten, meist monetären
    Anreiz zur medizinisch nicht zwingend notwendigen Steigerung der Leistungsmengen in sich.
    Dementsprechend steht das DRG-System, vor allem bei den OP-Leistungen, zunehmend in der Kritik.
  • Im GKV-System hat es seit dem ersten Einheitlichen Bewertungsmaßstab EBM 1987 immer wieder EBM-Reformen gegeben.
    Das waren aber keine echten Reformen, sondern nur Nachbesserungen an einem letztlich unzulänglichen Gesamtsystem.
    Mit dem aktuell gültigen EBM 2000+ hat sich die Taktfrequenz „eine Reform jagt die Nächste“ deutlich verlangsamt. Warum?

    Weil bei dieser letzten größeren EBM-Reform erstmals auch
    • betriebswirtschaftliche Kalkulations-Methoden eingesetzt sowie
    • reale mikro-ökonomische Ist-Daten berücksichtigt wurden.

    Die Vorgänger-Version des hier angekündigten, neuen Vergütungsmodells hat dabei eine maßgebliche Rolle gespielt! Dazu später mehr.
Warum hat man für diese wichtigen Sub-Systeme des Gesundheitssystems, bei denen es um viel Geld geht, immer noch keine dauerhaft befriedigenden Lösungen gefunden?

Dafür gibt es viele Gründe, die in diesem und weiteren BLOG-Beiträgen näher erläutert werden.

Zuerst ist hier eine bekannte – aber bei der Gesunheits-System-Gestaltung selten beachtete Regel zu nennen:
Zur Lösung eines Problems reicht es nicht aus, nur an den Symptomen „herum zu kurieren“.
Vielmehr muss man zuerst die Stärken und Schwächen des Systems klären, klar definieren und dann an deren Ursachen ansetzen.
Auf der Grundlage einer sorgfältigen Problem- und Ursachen-Analyse gelingen dann nachhaltig wirkende, normative Gestaltungen und Verbesserungen sehr viel leichter.

Nähere Details, Erläuterungen und praktische Beispiele

zu den Stärken und Schwächen der heutigen Vergütungs-Systeme – und zu deren Ursachen
können Sie per E-Mail bei uns anfordern.

Und nun – zum Schluss dieses BLOG-Beitrags – noch eine gute Nachricht:

Auf der Grundlage der o.g. Vorgänger-Version, die in Fachkreisen auch als „Henker-Honorar-Modell“ bezeichnet wird, hat der Verfasser nun ein neues, weiter verbessertes Vergütungs-Modell entwickelt Dieses setzt an den Defiziten der heutigen Systeme an und zielt darauf ab,
  • die Stärken zu stärken und die Potentiale zu aktivieren und auszubauen sowie
  • die Schwächen zu schwächen und die Probleme abzubauen oder zu lösen.
Wie der Name dieses Modells schon sagt,

„Qualitäts-, Leistungs- und Kosten-gerechtes Vergütungsmodell – HC-QLK-VM“,

erfolgt darin eine stärkere Ausrichtung an 3 Zielgrößen, die in den bisherigen Vergütungs-Systemen nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Wenn Sie Fragen haben oder detailliertere Informationen wünschen, dann klicken Sie bitte auf folgenden Link HC-QLK-VM.